Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der lauffeuer Kommunikation GmbH, Hoheluftchaussee 20, 20253 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95889 (nachfolgend „lauffeuer Kommunikation“ oder „wir“), und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Leistungen aus den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationsdienstleistungen, Literaturdienstleistungen, Gestaltung von Websites, Social Media, Influencer und Relations-Marketing, Organisation und Durchführung von PR-Events und Veranstaltungen, Strategieberatung etc. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichgelagerte künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich durch unsere vertretungsberechtigten Organe zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Vertragspartners unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen oder der Kunde auf seine AGB verweist und wir dessen Geltung nicht explizit widersprechen.
  4. Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebot | Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden bereits Entwürfe, Unterlagen, Kalkulationen etc. – auch in elektronischer Form – übermittelt haben.
  2. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden, spätestens jedoch mit dem Beginn der Tätigkeit durch uns zustande.

3. Pflichten von lauffeuer Kommunikation

  1. Wir verpflichten uns, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze der Kommunikations-Branche durchzuführen.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, wird nach Fertigstellung der Arbeitsergebnisse eine Korrekturphase für den Kunden durchgeführt. lauffeuer Kommunikation verpflichtet sich im Rahmen der Korrekturphase, einmalig Korrekturwünsche des Kunden ohne separate Berechnung in ihre Leistungsergebnisse einzuarbeiten. Darüber hinaus angeforderte Korrekturphasen werden von uns mit den vertraglich vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Sämtliche Korrekturen des Kunden sind uns in Textform mitzuteilen.
  3. lauffeuer Kommunikation und der Kunde sind sich darüber einig, dass lauffeuer Kommunikation durch die erbrachten Leistungen nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges des Kunden schuldet.
  4. Wir sind verpflichtet, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertragsverhältnisses werden von uns personenbezogene Daten des Kunden erhoben, genutzt und verarbeitet. Einzelheiten zur Erhebung, Nutzung und Verarbeitung dieser Daten sind in einer separaten Datenschutzerklärung, die auf unserer Internetpräsenz unter www.lauffeuer-kommunikation.de implementiert ist, aufgeführt.

4. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet, uns alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen und die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
  2. Der Kunde garantiert und versichert, dass alle uns zur Verfügung gestellten Materialien gleich in welcher Form, frei von Rechten Dritter sind und die sachlichen Angaben der Richtigkeit entsprechen.
  3. Der Kunde hat unsere Arbeitsergebnisse nach Überlassung innerhalb einer Frist von vier Wochen zu prüfen und entweder als auftragsgemäß abzunehmen oder im Rahmen der unter Ziff. 3 lit. b genannten Korrekturphase Änderungen zu verlangen. Die Abnahme darf nur bei erheblichen Mängeln an den Arbeitsergebnissen vom Kunden verweigert werden.
  4. Sofern der Kunde nach einer schriftlichen Aufforderung von uns nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, sind wir berechtigt, eine Frist zur Abnahme von einer Woche zu setzen. Die Abnahme gilt dann als erfolgt, wenn der Kunde uns innerhalb dieser Frist Mängel / Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich mitgeteilt hat. Soweit es Genehmigungen oder Freigaben des Kunden bedarf, werden diese durch ihn so rechtzeitig erteilt, dass die Erreichung des vereinbarten Vertragsziels nicht verzögert wird.
  5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt schuldhaft seine ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, ist er verpflichtet, uns den entstandenen Schaden zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  6. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten auch nach einer Fristsetzung durch lauffeuer Kommunikation nicht nach, sind wir berechtigt, dem Kunden eine angemessene Erledigungsfrist zu setzen, nach deren Ablauf wir uns die Kündigung des Vertrages vorbehalten. Wird die Handlung nicht fristgemäß vorgenommen, gilt der Vertrag als aufgehoben. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt uns vorbehalten.

5. Kündigung | Stornierung

  1. Sofern der Kunde den Vertrag vor seiner Vollendung kündigt, ist die vereinbarte Vergütung zur Zahlung an uns fällig. Wir müssen uns in diesem Fall nur dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben.
  2. Im Fall einer Stornierung eines wirksam geschlossenen Vertrages können wir nach Wahl auch die Zahlung eines pauschalen Schadersatzes in Höhe von 13 % des Auftragswertes verlangen. Es bleibt dem Kunden in diesem Fall ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als in Höhe der geltend gemachten Pauschale entstanden ist.

6. Vergütung

  1. Die Vergütung von lauffeuer Kommunikation richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
  2. Sollte sich im Rahmen der Umsetzung herausstellen, dass weitere Leistungen von lauffeuer Kommunikation erforderlich werden und/oder weitere Fremdleistungen beauftragt werden müssen, wird mit dem Kunden eine schriftliche Zusatzvereinbarung getroffen. Sollte dies gleich aus welchem Grund nicht vor Erbringung der Zusatzleistungen möglich sein, ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Vergütung zu leisten, die sich an den vereinbarten Sätzen orientiert.
  3. Fremdkosten werden, sofern nicht pauschal angeboten, von lauffeuer Kommunikation im Detail recherchiert und nach Beleg abgerechnet. Handelt es sich nicht um ein Retainer-Angebot, berechnet lauffeuer Kommunikation für anfallende Bürokosten (Telefon, IT-Infrastruktur, Kopien, Material, Fahrtkosten innerhalb Hamburgs) eine Bürokostenpauschale in Höhe von 3 % des Netto-Honorars sowie auf alle verauslagten Fremdkosten eine Handlingpauschale von 10% der Netto-Fremdkosten.
  4. Reisekosten mit dem PKW werden dem Kunden bis zu einer Entfernung von 20 Kilometer mit EUR 0,30/Kilometer in Rechnung gestellt, ab dem 21. Kilometer werden EUR 0,35/Kilometer berechnet.

7. Zahlungsbedingungen

  1. Die von lauffeuer Kommunikation gestellten Rechnungen sind zahlbar innerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist. Sofern kein abweichender Zahlungstermin vereinbart ist, sind die Rechnungen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung an uns fällig.
  2. Sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, ist der geschuldete Zahlungsbetrag während des Verzuges zu dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, der insbesondere die Einziehungskosten umfasst, bleibt uns vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 355 HGB) unberührt.
  3. Bei Neukunden sowie im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bei einer verspäteten Zahlung auch nur von Teilen der Rechnungssumme sind wir jederzeit berechtigt, eine Dienst- oder Werkleistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung,
  4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als dass ein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Dienst- oder Werkleistung bleiben die Gegenrechte des Kunden jedoch unberührt.

8. Präsentationen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm im Rahmen eines Pitches oder einer Präsentation übermittelten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Informationen, die als vertraulich bezeichnet worden sind oder als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind.
  2. Die Leistungsergebnisse, die dem Kunden von uns im Rahmen von Präsentationen vor Vertragsabschluss vorgestellt und/oder übermittelt worden sind, dürfen gleich in welcher Art und Weise und gleich ob in der Original-Version und/oder in geänderter und/oder bearbeiteter Form nicht durch den Kunden für sich und/oder für Dritte verwendet werden, soweit nicht in jedem Einzelfall von uns die schriftliche Zustimmung hierzu erteilt worden ist. Dies gilt auch für die Verwendung der in den Konzepten und Leistungsergebnissen verkörperten Ideen, sofern diese in den bisherigen Kommunikationsmitteln des Kunden bisher noch keinen Niederschlag gefunden haben.
  3. Mit der Präsentation überträgt lauffeuer Kommunikation keinerlei Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, den Arbeiten und/oder den verkörperten Ideen auf den Kunden. Dies gilt auch dann, wenn lauffeuer Kommunikation ein Präsentationshonorar vereinnahmt hat, sofern das Honorar nicht bereits für die Übertragung der umfassenden Nutzungsrechte angemessen wäre.
  4. Sobald lauffeuer Kommunikation im Rahmen eines Pitches oder einer Präsentation auf Wunsch des Kunden zusätzliche Leistungen erbringt, die bereits Gegenstand des in Aussicht gestellten Auftrages sind, ist an uns ein angemessenes Honorar zu zahlen und die Kosten sämtlicher Fremdleistungen zu übernehmen.
  5. Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung gegen eine der in Ziff. 8 genannten Pflichten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe an lauffeuer Kommunikation. Die Höhe der Vertragsstrafe wird gemäß § 315 BGB in das billige Ermessen von lauffeuer Kommunikation gestellt, darf jedoch 5% des Auftragswertes nicht übersteigen und unterliegt im Streitfall der gerichtlichen Überprüfung. Eine Anrechnung der Vertragsstrafe auf einen weitergehenden Schadenersatzanspruch wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden darzulegen oder nachzuweisen, dass kein Verstoß vorliegt.

9. Urheberrechte | Nutzungsrechte

  1. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde erst mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von lauffeuer Kommunikation erbrachten Leistungsergebnissen.
  3. Die dem Kunden von lauffeuer Kommunikation eingeräumten Nutzungsrechte erstrecken sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf die für den jeweiligen Zweck erforderliche Nutzungsart und sind örtlich beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Einräumung darüber hinaus gehender Nutzungsrechte bedarf in jedem Einzelfall einer schriftlichen Vereinbarung. Der Zustimmungsvorbehalt gilt nicht nur für die urheberrechtlich geschützten Leistungsergebnisse, sondern für alle Leistungsergebnisse, Werbemittel etc., welche vertragsgemäß von lauffeuer Kommunikation erbracht worden sind.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertraglich geschuldeten Arbeits- und Leistungsergebnisse zu ändern und/oder zu bearbeiten und/oder in geänderter und/oder bearbeiteter Form für interne Zwecke und/oder für Zwecke Dritter zu verwenden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist lauffeuer Kommunikation berechtigt, die für die Erstellung der Arbeits- und Leistungsergebnisse angemessene Vergütung zu verlangen. Sofern der Vertrag zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung noch nicht erfüllt war, sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  5. Eine Weiterübertragung von vertraglich erworbenen Nutzungsrechten ist nur nach Erteilung einer schriftlichen Zustimmung durch lauffeuer Kommunikation in jedem Einzelfall gestattet und wird von uns nur erteilt, wenn der neue Nutzer eine angemessene Vergütung mindestens in Höhe der Erstvergütung an uns zahlt.
  6. Mit der Übertragung der Nutzungsrechte schuldet lauffeuer Kommunikation nur die Überlassung der Leistungs- und Arbeitsergebnisse, nicht die Herausgabe von Unterlagen oder Daten, insbesondere nicht die Überlassung von Zwischenergebnissen, wie Dateien, Entwürfen, Programmier-Codes, Foto- und Audiodaten, Produktionsdaten etc.
  7. Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Leistungsergebnissen Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte, z.B. GEMA-Rechte oder Nutzungsrechte an Film- oder Fotomaterial erforderlich, holt lauffeuer Kommunikation die Rechte und Zustimmungen Dritter nur dann ein, wenn dies im Einzelfall vertraglich vereinbart worden ist. In diesem Fall erfolgt dies im Auftrag und im Namen sowie für Rechnung des Kunden in dem erforderlichen Umfang. Etwaige Gebühren von Verwertungsgesellschaften, insbesondere GEMA-Gebühren oder fällige Abgaben an die Künstlersozialkasse trägt der Kunde und stellt lauffeuer Kommunikation von allen entsprechenden Ansprüchen frei.
  8. lauffeuer Kommunikation ist berechtigt, die Leistungsergebnisse angemessen und branchenüblich zu signieren sowie mit Urheberkennungen zu versehen. Des Weiteren sind wir berechtigt, die geschaffenen urheberrechtlich geschützten Werke und die erbrachten Leistungsergebnisse als Referenzen insbesondere auf der eigenen Internetpräsenz zu veröffentlichen.

10. Vertraulichkeit

  1. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Dateien, Videos, Informationen, Unterlagen etc. sowie solche, die erkennbar vertraulich sind, streng vertraulich zu behandeln.
  2. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit uneingeschränkt fort.

11. Höhere Gewalt

  1. Bei schwerwiegenden Ereignissen, insbesondere bei Vorliegen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, kriegerischen oder terroristischen Auseinandersetzungen sowie bei Epidemien und Pandemien, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, sind die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten befreit, selbst wenn sie sich im Verzuge befinden sollten. Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer Vertragspflichten zu erfüllen, wenn die betreffende Vertragspartei nachweist, dass dieses Hindernis außerhalb ihrer Kontrolle liegt und es bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war und deren Auswirkungen von der betroffenen Partei nicht in zumutbarerer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
  2. Ein Fall höherer Gewalt führt nicht zu einer automatischen Vertragsauflösung. Vielmehr sind die Vertragsparteien verpflichtet, sich von einem derartigen Hindernis unverzüglich zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

12. Haftung

  1. lauffeuer Kommunikation ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen auf ihre Richtigkeit oder das Bestehen von Rechten Dritter hin zu prüfen. lauffeuer Kommunikation haftet in diesem Zusammenhang insbesondere nicht für die urheber-, marken- und designrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Informationen sowie für etwaige wettbewerbsrechtliche Verstöße in diesem Zusammenhang.
  2. Der Kunde wird lauffeuer Kommunikation auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter freistellen, welche aus der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen bzw. den vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen herrühren. Hierzu gehören auch etwaige Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung (z. B. außergerichtliche und gerichtliche Anwaltskosten und Gerichtskosten, Kosten einer Abmahnung etc.).
  3. Sollte der gestalterische Wunsch des Kunden das Risiko in sich bergen, dass gegen Wettbewerbsrecht verstoßen oder Design-, -, Urheber-, Marken- und/oder andere Schutzrechte eines Dritten verletzt werden könnten, wird lauffeuer Kommunikation den Kunden auf etwaige Risiken hinweisen, sofern uns diese bis zur Beendigung des Auftrages bekannt werden. Wünscht der Kunde – trotz Risikohinweises – dennoch die Umsetzung des jeweiligen Projektes, ist der Kunde verpflichtet, lauffeuer Kommunikation auf erste Anforderung schriftlich von einer jedweden Inanspruchnahme durch einen oder mehrere Dritte entsprechend Ziff. 12 lit. b. freizustellen
  4. lauffeuer Kommunikation haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

13. Anwendbares Recht | Gerichtsstand

  1. Auf Verträge zwischen lauffeuer Kommunikation und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der Sitz von lauffeuer Kommunikation, Hamburg.

14. Schriftformerfordernis | Salvatorische Klausel

  1. Eine im Vertrag mit dem Kunden in diesen AGB geforderte Schriftform wird durch Schrift- und Textform erfüllt (z.B. Brief, SMS, WhatsApp, E-Mail, Telefax, pdf.). Eine digitale Unterschrift ist ausreichend.
  2. Sollte der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, die die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Vertrag vereinbart hätten, wenn sie die Regelunglücke gekannt hätten.